Mabel Law
RECHTSANWALTSKANZLEI
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VEREINBARUNGEN · LEISTUNGEN · ANSPRÜCHE

Vertrags- &Verbraucherrecht

Klar vereinbaren.
Verbindlich handeln.

Ein Vertrag soll tragen – im geschäftlichen Alltag ebenso wie bei einer privaten Entscheidung. Wir gestalten und prüfen Vereinbarungen, begleiten Verhandlungen und vertreten Ihre Interessen, wenn Leistungen ausbleiben oder Forderungen streitig werden.

Ihr Anliegen besprechen

Vertragsgestaltung. Verbraucherfragen. Konfliktlösung.

IHR ANLIEGEN

Eine Vereinbarung.
Verschiedene Positionen.

Verkäufer und Käufer, Auftraggeber und Auftragnehmer sowie private Darlehensparteien haben unterschiedliche Rechte und Pflichten. Wir benennen die maßgebliche Rolle und prüfen, ob ein Verbrauchervertrag oder ein Geschäft zwischen Unternehmen vorliegt.

Unternehmen & Anbieter

Wir gestalten Kunden-, Lieferanten- und Dienstleistungsverträge sowie AGB für Ihre tatsächlichen Abläufe. Bei Reklamationen, ausstehenden Zahlungen oder Vertragsbeendigungen prüfen wir die eigene Position und begleiten die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Privatpersonen & Verbraucher

Bei einem Kauf, einer Dienstleistung oder einer privaten Vereinbarung unterstützen wir Sie vor dem Abschluss und im Streit. Wir klären, welche Rechte und Verpflichtungen bestehen, ob Verbraucherschutzregeln greifen und wie sich Rückabwicklung, Zahlung oder Nachbesserung einordnen lassen.

Einrichtungen & Auftraggeber

Institutionen, Selbstständige und Projektverantwortliche begleiten wir bei Beschaffung und Zusammenarbeit. Leistungsumfang, Abnahme, Vergütung und Verantwortlichkeiten sollen zusammenpassen. Auch die Prüfung von Verträgen, die Ihnen ein Dienstleister oder Geschäftspartner vorlegt, gehört dazu.

LEISTUNGSBEREICHE

Vom Entwurf
bis zur Durchsetzung.

Wir begleiten die gesamte Vertragsbeziehung. Maßgeblich sind die vereinbarte Leistung, der tatsächliche Ablauf und die rechtliche Stellung der Beteiligten – nicht allein die Überschrift eines Vertrags.

Vertragsgestaltung und Prüfung

Die Vereinbarung auf das konkrete Vorhaben ausrichten.

Wer einen Vertrag anbietet, benötigt klare Leistungen, angemessene Sicherungen und praktikable Abläufe. Wer einen Entwurf erhält, muss Bindungen, Risiken und Änderungsmöglichkeiten überblicken können. Wir entwickeln und prüfen Vereinbarungen für beide Mandatsperspektiven und begleiten die Verhandlung der entscheidenden Punkte. Deutsch- und englischsprachige Vertragswerke sowie grenzüberschreitende Bezüge werden in den vereinbarten Prüfungsumfang einbezogen. Die Umsetzung und erforderliche Formen stimmen wir gesondert ab.

Vertragsprüfung · Vertragsgestaltung · Verhandlung · Englische Verträge · Kooperation

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wiederkehrende Bedingungen verständlich regeln.

Unternehmen unterstützen wir bei der Entwicklung und Überarbeitung ihrer AGB und bei deren Einbindung in Bestell- und Vertragsprozesse. Kunden und Geschäftspartner beraten wir dazu, welche Bedingungen Vertragsbestandteil geworden sind und ob einzelne Klauseln Bestand haben. Wir unterscheiden Geschäfte mit Verbrauchern von Vereinbarungen zwischen Unternehmen. Leistungsbeschreibung, Haftung, Zahlung und Vertragsende werden auf das jeweilige Angebot abgestimmt; ein Muster allein ersetzt diese Prüfung nicht.

AGB · Einbeziehung · Klauselprüfung · Haftung · Online-Abschluss

Kaufverträge und Gewährleistung

Beschaffenheit und Gegenleistung zusammen betrachten.

Käufer begleiten wir bei vereinbarten Eigenschaften, Lieferung, Mängeln und möglichen Ansprüchen. Verkäufer unterstützen wir bei Produktbeschreibungen, Zahlungsabsicherung und dem Umgang mit Reklamationen. Wir prüfen, welche Beschaffenheit geschuldet ist, welche Informationen vorlagen und wie der Vertrag abgewickelt wurde. Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz werden nach ihren jeweiligen Voraussetzungen eingeordnet. Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf und beim Kauf zwischen Privatpersonen beziehen wir ein.

Kaufvertrag · Sachmangel · Nacherfüllung · Gewährleistung · Privatkauf

Werkverträge und Projektleistungen

Ergebnis, Abnahme und Vergütung aufeinander beziehen.

Auftraggeber beraten wir bei der Beschreibung des gewünschten Ergebnisses, bei Abnahmefragen und bei Mängeln. Auftragnehmer begleiten wir bei Leistungsabgrenzung, Änderungswünschen und Vergütungsansprüchen. Wir prüfen etwa Handwerks-, Herstellungs- und projektbezogene Verträge und ordnen den tatsächlichen Leistungsablauf ein. Bei Streit sichern wir die vertraglichen Grundlagen und relevante Nachweise. Ob ein bestimmter Erfolg geschuldet ist, wird anhand der konkreten Vereinbarung beurteilt.

Werkvertrag · Leistungsumfang · Abnahme · Nachbesserung · Projektvertrag

Dienstleistungen und digitale Verträge

Zusammenarbeit und Verantwortlichkeiten festlegen.

Dienstleister unterstützen wir bei Leistungsumfang, Vergütung und Mitwirkungspflichten ihrer Kunden. Auftraggeber beraten wir zu Qualitätserwartungen, Verfügbarkeit und der Beendigung einer Zusammenarbeit. Das gilt auch für Beratungs-, Wartungs- oder digitale Nutzungsverträge. Bei Software, SaaS und Plattformen prüfen wir die vereinbarten Nutzungsrechte und den Bedarf an ergänzender IT- oder Datenschutzprüfung. Die Einordnung als Dienst-, Werk- oder anderer Vertrag richtet sich nach dem Inhalt.

Dienstvertrag · Beratung · SaaS · Software · Nutzungsrechte · Mitwirkung

Widerruf und Vertragsbeendigung

Ausstiegswege und verbleibende Pflichten klären.

Verbraucher beraten wir zu einem möglichen Widerruf und zu dessen Voraussetzungen. Anbieter unterstützen wir bei Informationen, Abläufen und dem Umgang mit eingehenden Erklärungen. Für private und geschäftliche Vertragsparteien prüfen wir außerdem Rücktritt, Kündigung und einvernehmliche Aufhebung. Entscheidend sind Vertragsart, Fristen, Pflichtverletzungen und bisherige Leistungen. Wir verhandeln Regelungen zur Rückgabe, Abrechnung oder weiteren Nutzung und ordnen mögliche Gegenansprüche ein.

Widerruf · Rücktritt · Kündigung · Aufhebung · Rückabwicklung

Forderungen und Leistungsstörungen

Ansprüche begründen. Einwendungen prüfen.

Gläubiger unterstützen wir dabei, offene Zahlungen oder weitere Ansprüche rechtlich und anhand von Belegen aufzubereiten. In Anspruch genommene Personen und Unternehmen beraten wir zu Erfüllung, Gegenrechten und der Abwehr unberechtigter Forderungen. Wir prüfen Verzug, Fristsetzungen und die Folgen einer ausgebliebenen oder mangelhaften Leistung. Verhandlungen, gerichtliche Durchsetzung und Vergleichsmöglichkeiten richten wir am konkreten Ziel des Mandats aus.

Forderungen · Zahlungsverzug · Schadensersatz · Einwendungen · Vergleich

Private Vereinbarungen und Darlehen

Persönliche Beziehungen mit klaren Absprachen verbinden.

Darlehensgeber beraten wir zu Rückzahlung, Sicherheiten und dem Umgang mit ausbleibenden Raten; Darlehensnehmer zu Belastungen, Laufzeit und geltend gemachten Forderungen. Auch Schenkung, Leihe und andere private Absprachen gestalten oder prüfen wir. Den konkreten Umfang und gegebenenfalls erforderliche weitere Beratung klären wir vorab.

Private Darlehen · Schenkung · Leihe · Rückzahlung

ZUSAMMENARBEIT

Vom Anliegen
zur nächsten Entscheidung.

Wir klären zunächst, ob Sie einen Vertrag gestalten, einen vorgelegten Entwurf bewerten oder einen bestehenden Konflikt lösen möchten. Daraus ergeben sich die nächsten Schritte.

  1. Vereinbarung und Anliegen klären

    Wir besprechen Vertragsparteien, Zweck und bisherigen Ablauf. Dazu gehören Ihre Rolle, das gewünschte Ergebnis und anstehende Erklärungen oder Termine.

  2. Rechtslage und Optionen prüfen

    Wir bewerten die Unterlagen und besprechen Änderungen, Ansprüche oder Einwendungen. Prüfungsumfang und Vergütung werden vor der Beauftragung abgestimmt.

  3. Gestalten, verhandeln oder vertreten

    Wir bearbeiten den Entwurf, stimmen eine Lösung mit der Gegenseite ab oder begleiten die vereinbarte Rechtsdurchsetzung. Die Entscheidung über weitere Schritte treffen Sie auf dieser Grundlage.

FRAGEN & ANTWORTEN

Eine erste
Orientierung.

Eine erste Orientierung zu Vertragsprüfung, Verbraucherrechten und Konflikten. Die konkrete Vereinbarung und der tatsächliche Ablauf bleiben entscheidend.

Rechtsinformationen: 31. Oktober 2026

Beraten Sie auch die Seite, gegen die eine Forderung erhoben wird?

Ja. Wir begleiten die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche ebenso wie deren Abwehr. Vorab klären wir, wer Auftraggeber des Mandats ist und ob Interessenkonflikte bestehen. Die rechtliche Position wird aus Sicht der vertretenen Person oder Organisation geprüft.

Kann jeder Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden?

Nein. Ein allgemeines Widerrufsrecht für sämtliche Verträge gibt es nicht. Bei bestimmten Verbraucherverträgen, insbesondere im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen, kommt ein gesetzlicher Widerruf in Betracht; es bestehen Ausnahmen. Anbieter und Verbraucher sollten Voraussetzungen, Belehrung und Fristbeginn im konkreten Fall prüfen lassen.

Sind AGB verbindlich, sobald sie im Vertrag stehen?

Nicht jede vorformulierte Klausel ist wirksam. Neben ihrer Einbeziehung ist unter anderem zu prüfen, ob sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligt oder unklar ist. Die Anforderungen unterscheiden sich nach Vertragsverhältnis und Klausel. Wir prüfen Bedingungen für den Verwender ebenso wie für die andere Vertragsseite.

Darf ein Käufer bei einem Mangel sofort den Kaufpreis zurückverlangen?

Das hängt von den Voraussetzungen des jeweiligen Rechtsbehelfs ab. Bei Mängeln kommt zunächst häufig Nacherfüllung in Betracht; Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz haben eigene Anforderungen. Käufer unterstützen wir bei der Auswahl und Geltendmachung, Verkäufer bei der Einordnung einer Reklamation und der geschuldeten Reaktion.

Prüfen Sie auch Verträge, die bereits unterschrieben sind?

Ja. Wir können bestehende Verpflichtungen, einzelne Klauseln, Änderungen oder Möglichkeiten einer Beendigung prüfen. Ein bereits erklärtes Einverständnis kann den Handlungsspielraum beeinflussen. Legen Sie deshalb auch die Vorgeschichte, spätere Absprachen und den bisherigen Leistungsaustausch vor.

Können private und englischsprachige Verträge einbezogen werden?

Ja. Wir bearbeiten private Vereinbarungen ebenso wie geschäftliche Verträge und englischsprachige Vertragswerke. Bei Auslandsbezug werden das anwendbare Recht, der Leistungsort und die Zuständigkeit für Streitigkeiten geklärt. Erforderliche zusätzliche Beratung wird vorab abgestimmt.

Wie wird der Umfang einer Vertragsprüfung festgelegt?

Wir besprechen, ob der gesamte Vertrag oder bestimmte Punkte geprüft werden sollen und ob Entwurf, Verhandlung oder Umsetzung hinzukommen. Für eine erste Orientierung ist ein kostenloses telefonisches Gespräch von etwa 15 Minuten vorgesehen. Eine vertiefte Prüfung wird einschließlich der Vergütung gesondert vereinbart.

KONTAKT

Ein Gespräch
ist ein Anfang.

04532 999 32 90info@mabel-law.de
Mabel Law · Rechtsanwältin Lena Kleene
Marie-Curie-Straße 2
22941 Bargteheide
Termine nach Vereinbarung

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