Mabel Law
RECHTSANWALTSKANZLEI
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LETZTER WILLE · VERMÖGEN · NACHLASS

Erbrecht &Vermögens­nachfolge

Persönlich entscheiden.
Nachfolge gestalten.

Wer Vermögen weitergibt, trifft Entscheidungen für Menschen und Werte. Wir begleiten die Gestaltung Ihrer Nachfolge und die rechtlichen Fragen nach einem Erbfall – für Erben, Berechtigte und unternehmerisch geprägte Familien.

Ihr Anliegen besprechen

Testamente. Nachlass. Interessenvertretung.

IHR ANLIEGEN

Vermögen weitergeben.
Rechte sorgfältig klären.

Die Wünsche der Person, die vorsorgt, sind von den späteren Positionen der Erben und weiterer Berechtigter zu unterscheiden. Auch innerhalb einer Familie können Interessen auseinandergehen. Wir klären, wen wir vertreten und welches Ziel das Mandat verfolgt.

Vorsorgende & Übergebende

Wir gestalten den Übergang Ihres Vermögens anhand Ihrer persönlichen Wünsche. Familiäre Bindungen, vorhandene Verfügungen, Immobilien und Beteiligungen werden einbezogen. Für eine lebzeitige Übergabe prüfen wir auch die eigene Absicherung und mögliche Rückforderungsregelungen.

Erben & Berechtigte

Nach einem Erbfall unterstützen wir Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte bei der Einordnung ihrer jeweils eigenen Position. Vermögensbestand, Verpflichtungen und Auskunftsfragen werden geklärt. Bei Konflikten vertreten wir die beauftragende Seite in Verhandlungen und Verfahren.

Unternehmer & Familien

Unternehmerische Nachfolge verbindet Eigentum, Leitung und familiäre Interessen. Wir stimmen erbrechtliche Regelungen auf Gesellschaftsverträge und die geplante Fortführung ab. Übergebende und Nachfolgende beraten wir jeweils zu ihren eigenen Rechten und Verpflichtungen.

LEISTUNGSBEREICHE

Vom letzten Willen
zur Nachlassregelung.

Vorausschauende Gestaltung und die Bearbeitung eines Erbfalls haben unterschiedliche Ausgangspunkte. Wir verbinden die persönlichen Ziele mit den rechtlichen Möglichkeiten und prüfen Ansprüche ebenso wie entgegenstehende Verpflichtungen.

Testament und Erbvertrag

Den eigenen Willen eindeutig und wirksam festhalten.

Vorsorgende beraten wir zur Erbeinsetzung, zu Vermächtnissen, Auflagen und Ersatzregelungen. Begünstigte oder gebundene Vertragspartner unterstützen wir bei der Einordnung bestehender Verfügungen. Wir prüfen familiäre Ausgangslage, frühere Bindungen und Formanforderungen. Einen Entwurf stimmen wir auf die gewünschte Vermögensverteilung ab; eine erforderliche notarielle Mitwirkung wird gesondert koordiniert.

Testament · Erbvertrag · Vermächtnis · Erbeinsetzung · Bindungswirkung

Schenkung und vorweggenommene Nachfolge

Übergabe und eigene Absicherung zusammen planen.

Übergebende unterstützen wir bei vorbehaltenen Nutzungsrechten, Rückforderungsmöglichkeiten und der Sicherung ihres Lebensunterhalts. Erwerber beraten wir zu Auflagen, übernommenen Verpflichtungen und der künftigen Nutzung. Wir gestalten Übergaben von Vermögen und stimmen diese auf vorhandene erbrechtliche Regelungen ab. Grundstücke und Unternehmensanteile verlangen zusätzliche Abstimmungen; steuerliche Fragen werden gesonderter Fachberatung zugeordnet.

Schenkung · Übergabe · Rückforderung · Nutzungsrechte · Absicherung

Pflichtteil und Auskunft

Berechtigung, Wert und Zahlung auseinanderhalten.

Pflichtteilsberechtigte begleiten wir bei Auskunft, Wertermittlung und der Prüfung ihres Zahlungsanspruchs. Erben beraten wir zu ihrer Auskunfts- und Zahlungspflicht und zur Bewertung geltend gemachter Forderungen. Nachlassbestand, frühere Zuwendungen und die familiäre Stellung werden gesondert geprüft. Wir bereiten Verhandlungen oder Verfahren vor und beziehen den Bedarf an sachverständigen Bewertungen ein.

Pflichtteil · Nachlassverzeichnis · Auskunft · Bewertung · Zahlung

Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung

Gemeinsamen Nachlass verwalten und aufteilen.

Miterben unterstützen wir bei Verwaltung, Nutzung und der Vorbereitung einer Auseinandersetzung. Wer einzelne Werte übernehmen möchte, hat andere Ziele als jemand, der eine Auszahlung oder Veräußerung anstrebt. Wir prüfen diese Positionen anhand von Erbquoten, Verfügungen und Nachlassverbindlichkeiten. Vereinbarungen über Immobilien, Unternehmen und andere Werte werden aus der jeweiligen Mandatsperspektive verhandelt.

Erbengemeinschaft · Miterben · Verwaltung · Auseinandersetzung · Übernahme

Erbschaft, Annahme und Ausschlagung

Vermögen und Verpflichtungen rechtzeitig einordnen.

Als mögliche Erben beraten wir Sie dazu, welche Informationen über den Nachlass vorliegen und welche Entscheidungen anstehen. Vermögenswerte, Schulden, bereits abgegebene Erklärungen und Fristen werden zusammen betrachtet. Wir prüfen Annahme, Ausschlagung und weitere Möglichkeiten im konkreten Fall. Bei minderjährigen Beteiligten oder Vertretungssituationen klären wir zusätzlich Zuständigkeiten und erforderliche Genehmigungen.

Erbschaft · Nachlassverbindlichkeiten · Erbausschlagung · Fristen · Haftung

Testamentsvollstreckung

Auftrag und Kontrolle nachvollziehbar regeln.

Vorsorgende unterstützen wir bei der Entscheidung, ob eine Testamentsvollstreckung zu ihren Zielen passt und wie Aufgaben beschrieben werden. Erben beraten wir zu ihren Rechten gegenüber der Vollstreckung. Testamentsvollstrecker begleiten wir im eigenen Mandat bei Befugnissen, Dokumentation und erhobenen Ansprüchen. Die jeweilige Rolle und mögliche Interessenkonflikte werden vorab geklärt.

Testamentsvollstreckung · Befugnisse · Rechenschaft · Nachlassverwaltung

Unternehmerische Vermögensnachfolge

Unternehmen und Familie abgestimmt berücksichtigen.

Übergebende Unternehmer beraten wir zur Verteilung ihrer Beteiligungen und zu verbleibendem Einfluss. Nachfolger unterstützen wir bei Erwerbsbedingungen und künftiger Verantwortung. Gesellschaftsvertrag, Testament und weitere familiäre Vereinbarungen sollen ineinandergreifen. Wir prüfen die rechtlichen Voraussetzungen der geplanten Fortführung und ordnen mögliche Ansprüche weiterer Familienmitglieder ein. Notarielle und steuerliche Fachbeiträge werden gesondert abgestimmt.

Unternehmensnachfolge · Beteiligungen · Familienunternehmen · Fortführung

Erbstreit und gerichtliche Vertretung

Positionen anhand von Unterlagen und Beweisen klären.

Erben und weitere Berechtigte vertreten wir bei Streit über Verfügungen, Nachlasswerte und Ansprüche. Wir prüfen die Grundlage einer Forderung ebenso wie mögliche Einwendungen gegen sie. Die Auslegung eines Testaments, erbrechtliche Nachweise und die tatsächliche Vorgeschichte können entscheidend sein. Verhandlung, Vergleich oder gerichtliches Vorgehen richten wir am konkreten Mandatsziel aus.

Erbstreit · Testamentsauslegung · Erbnachweis · Ansprüche · Vergleich

ZUSAMMENARBEIT

Vom Anliegen
zur nächsten Entscheidung.

Wir unterscheiden die Gestaltung zu Lebzeiten von der Bearbeitung eines bereits eingetretenen Erbfalls. Persönliche Ziele, bestehende Bindungen und zeitliche Vorgaben bestimmen den Ablauf.

  1. Ausgangslage und Rolle klären

    Wir besprechen Familienverhältnisse, Vermögen und vorhandene Verfügungen. Nach einem Erbfall ordnen wir Ihre rechtliche Stellung und dringende Fristen zuerst ein.

  2. Gestaltung oder Ansprüche prüfen

    Wir sichten die maßgeblichen Unterlagen und bewerten Handlungsmöglichkeiten. Prüfungsumfang, weiterer Informationsbedarf und Vergütung werden abgestimmt.

  3. Regelungen umsetzen und vertreten

    Wir erarbeiten Vereinbarungen oder Erklärungen und begleiten Verhandlungen oder Verfahren. Notarielle Schritte und ergänzende Bewertungen stimmen wir mit Ihnen ab.

FRAGEN & ANTWORTEN

Eine erste
Orientierung.

Eine erste Orientierung zu häufigen Fragen. Die konkrete Rechtsstellung, die Unterlagen und der Sachverhalt bestimmen die Einordnung im Einzelfall.

Rechtsinformationen: 1. November 2026

Reicht ein ausgedrucktes und unterschriebenes Testament?

Für ein eigenhändiges Testament verlangt das Gesetz grundsätzlich eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung. Ein bloß ausgedruckter Text mit Unterschrift genügt dieser Form nicht. Daneben bestehen andere gesetzliche Errichtungsformen. Wir prüfen, welche Form und Gestaltung zu Ihrer Situation passt.

Wird ein Pflichtteilsberechtigter automatisch Miterbe?

Ein Pflichtteilsanspruch ist grundsätzlich ein Anspruch gegen den Erben und keine automatische Beteiligung an der Erbengemeinschaft. Der Pflichtteil bemisst sich nach dem Wert des gesetzlichen Erbteils und der konkreten Berechtigung. Wir prüfen die Stellung des Berechtigten sowie Auskunfts- und Zahlungsfragen auf beiden möglichen Mandatsseiten.

Wie viel Zeit bleibt für eine Erbausschlagung?

Grundsätzlich beträgt die Ausschlagungsfrist sechs Wochen; in bestimmten Auslandsfällen sechs Monate. Für den Beginn kommt es auf die Kenntnis vom Anfall und vom Berufungsgrund an, bei letztwilliger Berufung auch auf die Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Frist und Form sollten frühzeitig individuell geprüft werden.

Können auch einzelne Miterben ein Mandat erteilen?

Ja. Wir klären, ob wir einen einzelnen Beteiligten oder mehrere Personen mit vereinbaren Interessen beraten können. Eine gemeinsame Erbschaft bedeutet nicht automatisch eine gemeinsame rechtliche Position. Mögliche Interessenkonflikte werden vor der Mandatsübernahme geprüft.

Prüfen Sie auch bereits vorhandene Testamente?

Ja. Veränderungen in Familie, Vermögen oder Unternehmensstruktur können eine Überprüfung sinnvoll machen. Wir betrachten bestehende Bindungen und die Möglichkeit einer Änderung ebenso wie die Auslegung einer Verfügung nach einem Erbfall.

Wird eine Unternehmensnachfolge mitbetrachtet?

Ja. Erbrechtliche Verfügungen werden mit gesellschaftsrechtlichen Vorgaben und der geplanten Führung des Unternehmens abgestimmt. Steuerliche Auswirkungen und fachliche Bewertungen werden gesonderter Beratung zugeordnet. Wir klären die benötigten Beiträge und den Umfang unseres Mandats.

Wie beginnt eine Beratung nach einem Todesfall?

Schildern Sie Ihre Beziehung zur verstorbenen Person, die vorhandenen Unterlagen und bekannte Termine. Zunächst klären wir den dringendsten Prüfungsbedarf. Eine vertiefte Bearbeitung und ihr Kostenrahmen werden gesondert vereinbart.

KONTAKT

Ein Gespräch
ist ein Anfang.

04532 999 32 90info@mabel-law.de
Mabel Law · Rechtsanwältin Lena Kleene
Marie-Curie-Straße 2
22941 Bargteheide
Termine nach Vereinbarung

KANZLEINACHFOLGE

Erfahrung bewahren.
Perspektiven verbinden.

Sie denken über die Nachfolge Ihrer Kanzlei oder einen Anschluss an Mabel Law nach? Wir sprechen mit Ihnen über Mandantenbeziehungen, fachliche Schwerpunkte, die Perspektiven Ihres Teams und eine sorgfältig gestaltete Übergabe.

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Information und Beratung

Die Inhalte dieser Website dienen der ersten Orientierung. Eine individuelle rechtliche Prüfung erfolgt im persönlichen Austausch. Art und Umfang einer anwaltlichen Beauftragung werden gesondert abgestimmt.

Zeitkritische Anliegen

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