Mabel Law
RECHTSANWALTSKANZLEI
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ARBEIT · VERANTWORTUNG · PERSPEKTIVE

Arbeitsrecht

Arbeitsverhältnisse gestalten.
Veränderungen begleiten.

Arbeit verbindet persönliche Perspektiven mit unternehmerischen Entscheidungen. Wir beraten bei Vertragsgestaltung, betrieblichen Veränderungen und Konflikten – vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses bis zu seiner Beendigung.

Ihr Anliegen besprechen

Beratung. Gestaltung. Interessenvertretung.

IHR ANLIEGEN

Die richtige Perspektive.
Für Ihre Entscheidung.

Arbeitgeber, Beschäftigte, Führungskräfte und Arbeitnehmervertretungen haben unterschiedliche Aufgaben und Interessen. Unsere Beratung richtet sich nach Ihrer Rolle und Ihrem konkreten Anliegen. Wir vertreten die jeweilige Mandantschaft und beziehen die rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Folgen ein.

Arbeitgeber

Personalentscheidungen brauchen belastbare Grundlagen. Wir unterstützen bei Verträgen, Vergütungsmodellen und betrieblichen Regelungen. Bei Veränderungen verbinden wir die rechtliche Prüfung mit der Frage, wie die Umsetzung im Betrieb gelingen kann.

Beschäftigte &
Führungskräfte

Ein neuer Vertrag, ein Konflikt oder eine Trennung kann Ihre berufliche und wirtschaftliche Situation verändern. Wir ordnen Ihre Position ein, klären Optionen und vertreten Ihre Interessen in Verhandlungen und Verfahren.

Arbeitnehmer­vertretungen

Mitbestimmung verlangt klare Zuständigkeiten und sorgfältige Vorbereitung. Wir begleiten Betriebsvereinbarungen, betriebliche Veränderungen und Konflikte über Beteiligungsrechte – mit Blick auf die konkrete Aufgabe der jeweiligen Vertretung.

LEISTUNGSBEREICHE

Von der Vereinbarung
bis zur Auseinandersetzung.

Verträge, betriebliche Abläufe und Konflikte betreffen mehrere Seiten. Je nach Mandat beraten und vertreten wir Arbeitgeber, Beschäftigte, Führungskräfte oder Arbeitnehmervertretungen. Die unterschiedlichen Rechte, Pflichten und Ziele bestimmen unser Vorgehen.

Verträge und Führung

Vertragsbedingungen aus der jeweiligen Rolle prüfen.

Arbeitgeber unterstützen wir bei der Gestaltung und Überarbeitung von Arbeits- und Dienstverträgen. Beschäftigte und Führungskräfte beraten wir zur Prüfung und Verhandlung ihrer Anstellungsbedingungen. Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Befristung und Wettbewerbsabreden betrachten wir dabei im Zusammenhang mit geltenden kollektiven Regelungen. Bei Geschäftsführern klären wir zusätzlich, wie Dienstvertrag und Organstellung ineinandergreifen und welche rechtlichen Maßstäbe für das konkrete Mandat gelten.

Arbeitsvertrag · Befristung · Änderungsvertrag · Bonus · Geschäftsführervertrag

Kündigung und Abmahnung

Entscheidungen vorbereiten. Handlungsmöglichkeiten klären.

Arbeitgeber beraten wir bei der Vorbereitung und Umsetzung von Kündigungen und Abmahnungen sowie bei der Abwehr von Klagen. Beschäftigte und Führungskräfte unterstützen wir bei der Prüfung einer erhaltenen Erklärung, möglichen Gegenmaßnahmen und der Durchsetzung ihrer Rechte. Betriebsräte begleiten wir bei der Wahrnehmung ihrer Anhörungs- und Beteiligungsrechte. Gründe, Nachweise, Form, Fristen und besonderer Schutz werden aus der jeweiligen Mandatsperspektive geprüft; bei Führungskräften berücksichtigen wir ihre konkrete rechtliche Stellung.

Kündigungsschutz · Änderungskündigung · Abmahnung · Freistellung · Prozessführung

Aufhebung und Trennung

Bedingungen, Folgen und Umsetzung aufeinander abstimmen.

Bei einer einvernehmlichen Beendigung unterscheiden sich die Ziele: Arbeitgeber benötigen verlässliche Regelungen zu Zeitpunkt, Übergabe, Kosten und verbleibenden Verpflichtungen. Für Beschäftigte und Führungskräfte stehen häufig finanzielle Absicherung, beruflicher Anschluss und die Folgen einzelner Klauseln im Vordergrund. Wir gestalten, prüfen und verhandeln Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen für die jeweils vertretene Seite. Abfindung, Freistellung, Urlaub, variable Vergütung und Zeugnis gehören ebenso dazu wie mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld auf Beschäftigtenseite.

Aufhebungsvertrag · Abfindung · Abwicklung · Vergleich · Wettbewerbsverbot

Vergütung, Urlaub und Zeugnis

Regelungen gestalten. Ansprüche und Pflichten klären.

Arbeitgeber begleiten wir bei Vergütungsmodellen, Abrechnungsfragen, Urlaubsregelungen und der Erstellung von Zeugnissen. Beschäftigte und Führungskräfte beraten wir zu Gehalt, Bonus, Überstunden, Urlaub und Zeugnisberichtigung. Wir prüfen Anspruchsgrundlagen, Nachweise und mögliche Ausschlussfristen und vertreten die jeweilige Mandantschaft bei der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen. Bei kollektiven Entlohnungs- und Urlaubsgrundsätzen beraten wir auch zur Rolle der zuständigen Arbeitnehmervertretung und zu ihren Beteiligungsrechten.

Gehalt · Bonus · Überstunden · Urlaub · Arbeitszeugnis

Flexible Arbeit

Betriebliche Abläufe und individuelle Vereinbarungen verbinden.

Arbeitgeber unterstützen wir dabei, Arbeitszeit, Teilzeit und mobiles Arbeiten organisatorisch und vertraglich zu regeln. Beschäftigte und Führungskräfte beraten wir zu ihren Möglichkeiten, Anträgen und den Bedingungen einer Vereinbarung. Betriebsräte begleiten wir bei kollektiven Regelungen und der Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte. Erreichbarkeit, Arbeitsmittel, Dienstwagen und Auszeiten ordnen wir passend zum jeweiligen Modell ein. Bei zeitweiliger Auslandsarbeit klären wir die zusätzlichen rechtlichen Fragen und erforderlichen Abstimmungen.

Arbeitszeit · Teilzeit · Mobile Office · Workation · Sabbatical · Dienstwagen

Familienphasen und Wiedereinstieg

Persönliche Planung und betriebliche Umsetzung klären.

Beschäftigte beraten wir zu Elternzeit, Mutterschutz, Teilzeit und der Rückkehr in den Beruf. Arbeitgeber unterstützen wir bei der Bearbeitung von Anträgen, der Umsetzung von Schutzpflichten und der Organisation von Vertretung und Wiedereinstieg. Wir prüfen Rechte, Pflichten und Vereinbarungen aus der jeweiligen Perspektive. Bei Führungskräften kommt es zusätzlich auf die rechtliche Stellung an; bei betrieblichen Regelungen berücksichtigen wir die Zuständigkeit und Beteiligung der Arbeitnehmervertretung.

Elternzeit · Mutterschutz · Teilzeit · Rückkehr · Besonderer Kündigungsschutz

Konflikte und Benachteiligung

Vorwürfe sachlich prüfen. Angemessen handeln.

Beschäftigte begleiten wir bei Beschwerden und bei der Prüfung und Durchsetzung möglicher Ansprüche wegen Benachteiligung. Arbeitgeber beraten wir zu Prävention, Beschwerdeverfahren, Sachverhaltsaufklärung und geeigneten Reaktionen sowie zur Abwehr unberechtigter Forderungen. Auch Beschäftigte und Führungskräfte, gegen die Vorwürfe erhoben werden, unterstützen wir bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Arbeitnehmervertretungen beraten wir zu ihren Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten. Maßgeblich sind die belegbaren Vorgänge, die rechtliche Einordnung und die Interessen der jeweils vertretenen Mandantschaft.

Diskriminierung · AGG · Mobbingvorwürfe · Beschwerde · Beweissicherung

Mitbestimmung und Veränderung

Beteiligungsrechte, Zuständigkeiten und Folgen unterscheiden.

Arbeitgeber begleiten wir bei der Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen und bei der Verhandlung betrieblicher Regelungen. Betriebsräte beraten wir zur Wahrnehmung ihrer Rechte, zu Betriebsvereinbarungen und zu Interessenausgleich und Sozialplan. Beschäftigte und Führungskräfte unterstützen wir bei den individuellen Folgen betrieblicher Veränderungen. Tarifrechtliche Fragen prüfen wir gesondert, insbesondere Tarifbindung und arbeitsvertragliche Bezugnahmen. Welche Regeln und Vertretungsrechte gelten, hängt von Betrieb, Einrichtung und persönlicher Stellung ab; Betriebsrat, Personalrat und Tarifvertragsparteien haben unterschiedliche Aufgaben.

Betriebsverfassung · Betriebsvereinbarung · Tarifrecht · Interessenausgleich · Sozialplan

ZUSAMMENARBEIT

Vom Anliegen zur
nächsten Entscheidung.

Ein klarer Ablauf – mit gemeinsam abgestimmten Zielen, Schritten und Kosten.

  1. Anliegen verstehen

    Sie schildern Ihre Situation und Ihr Ziel. Wir klären Beteiligte und Fristen und prüfen, ob wir das Mandat übernehmen können.

  2. Vorgehen vereinbaren

    Wir erläutern Ihre Möglichkeiten und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab. Leistungsumfang und Vergütung klären wir vor der Beauftragung.

  3. Interessen vertreten

    Wir übernehmen die vereinbarte Beratung, Vertragsgestaltung oder Vertretung. Über wesentliche Entwicklungen und anstehende Entscheidungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

FRAGEN & ANTWORTEN

Eine erste
Orientierung.

Diese Antworten erläutern häufige Fragen. Die Einordnung Ihres konkreten Falls erfolgt im persönlichen Austausch.

Rechtsinformationen: 31. Oktober 2026

Welche Klagefrist gilt für Beschäftigte nach einer Kündigung?

Grundsätzlich muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden. Fristbeginn und mögliche Besonderheiten sollten im konkreten Fall geprüft werden. Warten Sie deshalb nicht auf den Abschluss interner Gespräche, bevor Sie die Frist klären lassen.

Was sollten Arbeitgeber vor einer Kündigung klären?

Zu prüfen sind insbesondere Kündigungsgrund, rechtliche Voraussetzungen, Form, Fristen und besonderer Kündigungsschutz. Besteht ein zuständiger Betriebsrat, ist dieser vor der Kündigung anzuhören. Für andere Beschäftigtenvertretungen gelten die jeweils einschlägigen Regelungen. Wir begleiten die Vorbereitung, erforderliche Beteiligung und Dokumentation sowie eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung.

Führt eine Kündigung automatisch zu einer Abfindung?

Nein. Ob eine Abfindung in Betracht kommt, hängt von der rechtlichen Grundlage und der konkreten Situation ab. Sie kann etwa Bestandteil einer Vereinbarung oder eines Vergleichs sein; § 1a KSchG regelt einen besonderen gesetzlichen Fall. Eine pauschale Rechenformel ersetzt die Bewertung Ihrer Verhandlungsposition nicht.

Was sollten die Beteiligten vor einem Aufhebungsvertrag klären?

Zu klären sind insbesondere Beendigungsdatum, mögliche Abfindung, Freistellung, Vergütung, Urlaub, Zeugnis und verbleibende Verpflichtungen. Arbeitgeber müssen zudem Übergabe und betriebliche Umsetzung berücksichtigen. Für Beschäftigte können Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld hinzukommen; eine Sperrzeit lässt sich nicht pauschal ausschließen. Wir prüfen die Vereinbarung aus der Sicht der jeweils beauftragenden Seite.

Wer trägt die Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht?

Im Urteilsverfahren der ersten Instanz besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass die Gegenseite die Kosten des eigenen Prozessbevollmächtigten erstattet – auch bei einem Obsiegen. Wir besprechen die Vergütungsgrundlage und mögliche Versicherungsdeckung vor der Beauftragung.

Wobei unterstützen Sie Arbeitnehmervertretungen?

Wir beraten zu Beteiligungsrechten, kollektiven Regelungen und betrieblichen Veränderungen. Für Betriebsräte können dazu etwa Arbeitszeit, Entlohnungsgrundsätze und die Ausgestaltung mobiler Arbeit gehören. Umfang und Grenzen der Mitbestimmung sind im Einzelfall zu prüfen. Für Personalräte und andere Vertretungen klären wir die jeweils geltenden Rechtsgrundlagen; individuelle Ansprüche der Beschäftigten sind davon zu unterscheiden.

Begleiten Sie auch laufende Arbeitsverhältnisse?

Ja. Arbeitgeber beraten wir bei der laufenden Personal- und Vertragsarbeit, Beschäftigte und Führungskräfte bei Fragen zu ihren Arbeits- oder Anstellungsbedingungen. Arbeitnehmervertretungen begleiten wir bei kollektiven Regelungen und Beteiligungsfragen. Im ersten Gespräch klären wir Ihre Rolle, das Anliegen und den passenden Mandatsumfang.

KONTAKT

Ein Gespräch
ist ein Anfang.

04532 999 32 90info@mabel-law.de
Mabel Law · Rechtsanwältin Lena Kleene
Marie-Curie-Straße 2
22941 Bargteheide
Termine nach Vereinbarung

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Perspektiven verbinden.

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PRESSE

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RECHTLICHE HINWEISE

Information und Beratung

Die Inhalte dieser Website dienen der ersten Orientierung. Eine individuelle rechtliche Prüfung erfolgt im persönlichen Austausch. Art und Umfang einer anwaltlichen Beauftragung werden gesondert abgestimmt.

Zeitkritische Anliegen

Bitte weisen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme auf laufende Fristen hin. Bei dringenden Anliegen erreichen Sie die Kanzlei telefonisch unter 04532 999 32 90.

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Gut zugänglich.

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