GESETZLICHE VERGÜTUNG
Abrechnung nach RVG
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die gesetzlichen Anwaltsgebühren. Bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung bildet es die Grundlage, soweit keine wirksame abweichende Vergütungsvereinbarung gilt.
Wert und Tätigkeit bestimmen die Gebühren
In vielen Zivilsachen richten sich die Gebühren nach dem Gegenstands- oder Streitwert und der anwaltlichen Tätigkeit. Der Wert beschreibt das wirtschaftliche Interesse an der Sache: Bei einer Forderung ist das regelmäßig der geltend gemachte oder abgewehrte Anspruch. Bei anderen Anliegen gelten besondere Bewertungsregeln. Der Gegenstandswert ist also nicht die Anwaltsrechnung.
Welche Schritte sind beauftragt?
Außergerichtliche Vertretung, ein Gerichtsverfahren oder die Mitwirkung an einer Einigung können unterschiedliche Gebühren auslösen. Je nach Rechtsgebiet gelten auch andere Gebührenarten. Eine Abrechnung nach RVG ist daher weder automatisch ein Stundenhonorar noch eine einheitliche Pauschale für das gesamte Anliegen.
Wir erläutern die maßgebliche Berechnungsgrundlage und die voraussichtlich anfallenden Gebühren für den vereinbarten Auftrag.