Mabel Law
RECHTSANWALTSKANZLEI
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MABEL LAW · ZUSAMMENARBEIT

Kosten verstehen.
Klar vereinbaren.

RVG oder Honorarvereinbarung, Stunden- oder Pauschalhonorar: Wir erklären die Abrechnungsarten und besprechen vor der Beauftragung, welcher Rahmen zu Ihrem Anliegen passt.

DIE GRUNDLAGE DER ABRECHNUNG

Ein klarer Rahmen.
Von Anfang an.

Eine Vertragsgestaltung, die Prüfung einer Vereinbarung und die Durchsetzung oder Abwehr eines Anspruchs stellen unterschiedliche Anforderungen. Vor der Beauftragung klären wir, welche Vergütungsgrundlage zum konkreten Auftrag passt.

GESETZLICHE VERGÜTUNG

Abrechnung nach RVG

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die gesetzlichen Anwaltsgebühren. Bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung bildet es die Grundlage, soweit keine wirksame abweichende Vergütungsvereinbarung gilt.

Wert und Tätigkeit bestimmen die Gebühren

In vielen Zivilsachen richten sich die Gebühren nach dem Gegenstands- oder Streitwert und der anwaltlichen Tätigkeit. Der Wert beschreibt das wirtschaftliche Interesse an der Sache: Bei einer Forderung ist das regelmäßig der geltend gemachte oder abgewehrte Anspruch. Bei anderen Anliegen gelten besondere Bewertungsregeln. Der Gegenstandswert ist also nicht die Anwaltsrechnung.

Welche Schritte sind beauftragt?

Außergerichtliche Vertretung, ein Gerichtsverfahren oder die Mitwirkung an einer Einigung können unterschiedliche Gebühren auslösen. Je nach Rechtsgebiet gelten auch andere Gebührenarten. Eine Abrechnung nach RVG ist daher weder automatisch ein Stundenhonorar noch eine einheitliche Pauschale für das gesamte Anliegen.

Wir erläutern die maßgebliche Berechnungsgrundlage und die voraussichtlich anfallenden Gebühren für den vereinbarten Auftrag.

INDIVIDUELL VEREINBART

Honorarvereinbarung

Eine Honorarvereinbarung legt die Vergütung für einen bestimmten Auftrag individuell fest. Sie kann etwa eine Beratung, Vertragsarbeit oder die Begleitung eines Projekts abdecken. Leistungsumfang, Abrechnung und der Umgang mit zusätzlichem Aufwand werden vorab vereinbart.

Stundenhonorar · nach Zeitaufwand

Abgerechnet wird der tatsächlich angefallene Zeitaufwand auf Grundlage des vereinbarten Stundensatzes. Wir klären, welche Tätigkeiten erfasst werden und wie der Aufwand dokumentiert und abgerechnet wird. Das kann sich für laufende Beratung, Verhandlungen oder Projekte eignen, deren Umfang zu Beginn noch nicht vollständig feststeht.

Pauschalhonorar · für eine definierte Leistung

Für einen klar abgegrenzten Auftrag kann eine feste Vergütung vereinbart werden, etwa für die Prüfung oder Gestaltung eines bestimmten Vertrags. Entscheidend ist, welche Unterlagen, Abstimmungen und Überarbeitungen dazugehören. Weitere Leistungen oder Änderungen des Auftrags werden gesondert besprochen.

Die Vereinbarung wird nachvollziehbar dokumentiert; grundsätzlich ist Textform vorgesehen. Gesetzliche Grenzen, insbesondere gerichtliche Mindestgebühren, bleiben zu beachten.

DER ERSTE AUSTAUSCH

Erst orientieren.
Dann entscheiden.

Die etwa 15-minütige Ersteinschätzung bei Mabel Law ist kostenlos und findet ausschließlich telefonisch statt. Wir besprechen Ihr Anliegen, eine mögliche Begleitung und die nächsten Schritte.

Eine vertiefte Beratung, die Prüfung von Unterlagen oder eine Vertretung geht darüber hinaus. Umfang und Vergütung stimmen wir vorher ab. Für reine Beratung sieht das RVG eine Gebührenvereinbarung vor; ohne Vereinbarung gelten die gesetzlichen Regeln. Bei Verbrauchern können dabei gesetzliche Gebührenobergrenzen greifen. Diese sind kein allgemeiner Festpreis für jedes Mandat.

Ein erstes Gespräch vereinbaren

PLANBAR ZUSAMMENARBEITEN

Auftrag, Aufwand
und Abrechnung.

  1. Umfang und Budget

    Wir klären, was zum Auftrag gehört und welche zusätzlichen Schritte eine neue Abstimmung erfordern. Eine Kostenschätzung beruht auf dem bekannten Sachverhalt und ist keine feste Obergrenze. Ein verbindliches Budget braucht eine ausdrückliche Vereinbarung zu Umfang, Grenzen und Änderungen.

  2. Auslagen und Umsatzsteuer

    Zur anwaltlichen Vergütung können Auslagen und Umsatzsteuer hinzukommen. Wir berücksichtigen diese bei der Kosteninformation und erläutern, welche weiteren Kosten absehbar sind.

  3. Vorschüsse und Rechnungen

    Für entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen kann ein angemessener Vorschuss angefordert werden. Geleistete Vorschüsse werden in der Abrechnung berücksichtigt. Zahlungszeitpunkte und Abrechnungsweise stimmen wir im Mandat ab.

DAS GESAMTE KOSTENBILD

Weitere Kosten.
Bewusst einordnen.

Je nach Auftrag können Gerichtskosten, Auslagen für Zeugen und Sachverständige, Reisekosten sowie gesondert beauftragte Gutachten oder Übersetzungen hinzukommen. Eine Einigung, eine weitere Instanz oder eine Vollstreckung kann zusätzliche Gebühren auslösen.

Wer Ansprüche gerichtlich durchsetzt oder sich gegen eine Klage verteidigt, sollte auch mögliche Kosten der Gegenseite berücksichtigen. Im Zivilprozess trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die notwendigen Prozesskosten. Bei teilweisem Unterliegen, einem Vergleich oder besonderen Verfahrensregeln kann die Verteilung anders ausfallen.

Eine Kostenerstattung umfasst regelmäßig höchstens die gesetzlichen Gebühren und deckt deshalb nicht automatisch das gesamte vereinbarte Honorar. Ob ein Erstattungsanspruch tatsächlich eingezogen werden kann, ist gesondert zu beurteilen.

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Die Deckung
im Einzelfall klären.

Ob eine Rechtsschutzversicherung Kosten übernimmt, hängt vom versicherten Lebensbereich, den Vertragsbedingungen und der Deckungszusage für den konkreten Fall ab. Wartezeiten, Ausschlüsse und eine Selbstbeteiligung können eine Rolle spielen. Bei Selbständigen und Unternehmen muss auch die betriebliche Tätigkeit passend versichert sein.

Eine Honorarvereinbarung ist nicht automatisch vollständig mitversichert. Auch eine Deckungszusage für einen Verfahrensschritt gilt nicht ohne Weiteres für jede weitere Instanz. Grundsätzlich bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der anwaltlichen Vergütung verpflichtet; eine eigene Zahlung oder Vorleistung kann deshalb erforderlich sein.

  • Halten Sie Versicherer, Versicherungsnummer und Vertragsbedingungen bereit.
  • Legen Sie eine bereits erteilte Deckungszusage und den bisherigen Schriftwechsel vor.
  • Wir stimmen ab, wer die Deckungsanfrage übernimmt und ob hierfür Kosten entstehen.

WENN FINANZIELLE MITTEL FEHLEN

Rechtliche Hilfe.
Auch mit Unterstützung.

Beratungshilfe außerhalb des Gerichts

Für Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen kann Beratungshilfe in Betracht kommen. Andere zumutbare Hilfen und vorhandener Versicherungsschutz sind zu berücksichtigen. Eine gesetzliche Eigenbeteiligung kann anfallen und im Einzelfall erlassen werden. In Hamburg und Bremen bestehen stattdessen öffentliche Rechtsberatungsangebote.

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Für die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen prüft das Gericht insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse, hinreichende Erfolgsaussichten und fehlende Mutwilligkeit. In Familiensachen heißt die Unterstützung häufig Verfahrenskostenhilfe. Sie kann Gerichtskosten und bei entsprechender Beiordnung die eigene anwaltliche Vertretung umfassen.

Voraussetzungen und verbleibende Kosten

Die Hilfe deckt grundsätzlich keine zu erstattenden Anwaltskosten der Gegenseite. Ratenzahlungen und spätere Überprüfungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sind möglich. Eine Bewilligung gilt nicht automatisch für jedes weitere Verfahren.

Sprechen Sie Unterstützungsbedarf möglichst vor Beginn kostenpflichtiger Tätigkeiten an. Für die Prüfung werden regelmäßig Nachweise zu Einkommen, Vermögen und Ausgaben sowie Unterlagen zum Anliegen benötigt. Einen vorhandenen Beratungshilfeschein oder Bewilligungsbeschluss legen Sie bitte vor.

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit
Ihrem Anliegen.

Ein Vorhaben, eine Entscheidung oder ein Konflikt: Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir klären die nächsten Schritte mit Ihnen.

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KONTAKT

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ist ein Anfang.

04532 999 32 90info@mabel-law.de
Mabel Law · Rechtsanwältin Lena Kleene
Marie-Curie-Straße 2
22941 Bargteheide
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RECHTLICHE HINWEISE

Information und Beratung

Die Inhalte dieser Website dienen der ersten Orientierung. Eine individuelle rechtliche Prüfung erfolgt im persönlichen Austausch. Art und Umfang einer anwaltlichen Beauftragung werden gesondert abgestimmt.

Zeitkritische Anliegen

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