Mabel Law
RECHTSANWALTSKANZLEI
DE
English

UNTERNEHMEN · BETEILIGUNGEN · VERANTWORTUNG

Gesellschaftsrecht & M&A

Strukturen gestalten.
Unternehmerisch weiterdenken.

Von der Gründung bis zur Übergabe, vom Beteiligungserwerb bis zum Gesellschafterstreit: Wir begleiten die rechtlichen Entscheidungen hinter Ihrem Unternehmen – mit einem klaren Blick auf Ihre Rolle, Ihre Ziele und die wirtschaftlichen Folgen.

Ihr Vorhaben besprechen

Gesellschaften. Transaktionen. Interessenvertretung.

IHR ANLIEGEN

Eine Entscheidung.
Verschiedene Interessen.

Gesellschaft, Gesellschafter und Geschäftsführung haben eigene rechtliche Positionen. Auch Käufer und Verkäufer verfolgen unterschiedliche Ziele. Vor der Beratung klären wir, wessen Interessen wir vertreten und welche Entscheidungen im Mandat anstehen.

Gesellschaften &
Institutionen

Gründung, Wachstum und Veränderungen brauchen klare Zuständigkeiten und belastbare Entscheidungen. Wir beraten Gesellschaften und institutionelle Träger zu ihrer rechtlichen Organisation, zu Beteiligungen und Transaktionen. Bei öffentlichen Beteiligungen beziehen wir den jeweiligen Auftrag und die besonderen Entscheidungswege ein.

Gesellschafter &
Investoren

Eine Beteiligung verbindet Kapital, Einfluss und unternehmerisches Risiko. Wir beraten Gründer, Mehrheits- und Minderheitsgesellschafter sowie Investoren zu Einstieg, Zusammenarbeit und Ausstieg. Im Konflikt bestimmen Ihre konkrete Rechtsposition und das Mandatsziel unser Vorgehen.

Geschäftsführung &
Organe

Leitung und Kontrolle eines Unternehmens bringen eigene Rechte und Pflichten mit sich. Wir begleiten Organmitglieder bei Bestellung, Anstellung, Zuständigkeiten und Haftungsfragen. Dabei unterscheiden wir das persönliche Mandat von einer Beauftragung durch die Gesellschaft.

LEISTUNGSBEREICHE

Von der Gründung
bis zur Übergabe.

Wir verbinden Vertragsgestaltung, Verhandlung und Interessenvertretung. Die rechtlichen Aufgaben richten sich nach dem Vorhaben und der jeweils vertretenen Seite – ob Gesellschaft, Organmitglied, Gesellschafter oder Transaktionspartei.

Gründung und Rechtsform

Die rechtliche Struktur am Vorhaben ausrichten.

Gründer beraten wir bei der Wahl einer passenden Rechtsform und bei den Vereinbarungen für den gemeinsamen Start. Bestehende Unternehmen und institutionelle Träger begleiten wir bei Tochtergesellschaften, Beteiligungsstrukturen und gemeinsamen Vorhaben. Haftung, Entscheidungsbefugnisse, Kapitalbedarf und spätere Veränderungen betrachten wir im Zusammenhang. Wir erarbeiten die erforderlichen Verträge und Beschlüsse und stimmen Registerschritte sowie eine notwendige notarielle Beurkundung gesondert ab.

Gründung · Rechtsformwahl · GbR · GmbH · UG · Holding · Joint Venture

Gesellschaftsverträge und Beschlüsse

Zusammenarbeit regeln. Entscheidungen ermöglichen.

Gesellschaften unterstützen wir mit Regeln für Zuständigkeiten, Beschlussfassung und die laufende Zusammenarbeit. Einzelne Gesellschafter beraten wir dazu, wie Stimmrechte, Informationsrechte, Gewinnverteilung und Ausscheidensregeln ihre Position beeinflussen. Mehrheits- und Minderheitsinteressen können dabei auseinanderfallen. Wir entwerfen und prüfen Gesellschaftsverträge, Satzungen und ergänzende Vereinbarungen aus der jeweiligen Mandatsperspektive. Auch Änderungen, Einladungen, Beschlüsse und deren Dokumentation begleiten wir.

Gesellschaftsvertrag · Satzung · Gesellschaftervereinbarung · Stimmrechte · Beschlussfassung

Geschäftsführung und Haftung

Organstellung, Anstellung und Verantwortung unterscheiden.

Gesellschaften beraten wir bei der Bestellung und Abberufung ihrer Geschäftsführung, bei Anstellungsverträgen und bei der Prüfung möglicher Ersatzansprüche. Geschäftsführer und andere Organmitglieder begleiten wir bei Vertragsverhandlungen, der Ausübung ihrer Funktion und der Abwehr geltend gemachter Ansprüche. Organstellung und Dienstvertrag werden getrennt geprüft. Zuständigkeiten, Entscheidungsgrundlagen, Dokumentation und ein möglicher Versicherungsschutz gehören ebenso zur Betrachtung wie die geordnete Übergabe eines Amts.

Geschäftsführeranstellung · Bestellung · Abberufung · Organhaftung · Zuständigkeiten · D&O

Beteiligungen und Kapital

Finanzierung und Einfluss aufeinander abstimmen.

Investoren beraten wir zu Beteiligungsbedingungen, Informations- und Kontrollrechten sowie möglichen Ausstiegswegen. Unternehmen, Gründer und bestehende Gesellschafter begleiten wir bei Kapitalaufnahme, veränderten Beteiligungsquoten und der künftigen Entscheidungsstruktur. Wir prüfen und verhandeln Beteiligungsverträge, Kapitalmaßnahmen und ergänzende Vereinbarungen für die jeweils beauftragende Seite. Auch bei Private-Equity-Beteiligungen und internationalen Investoren klären wir die rechtlichen Voraussetzungen und erforderlichen Abstimmungen.

Beteiligungen · Kapitalerhöhung · Finanzierungsrunde · Private Equity · Informationsrechte · Exit

Unternehmenskauf und -verkauf

Chancen, Risiken und Verpflichtungen sichtbar machen.

Käufer unterstützen wir bei der rechtlichen Prüfung des Zielunternehmens, der Bewertung erkannter Risiken und der vertraglichen Absicherung. Verkäufer begleiten wir bei der Vorbereitung der Transaktion, der Offenlegung von Informationen und der Begrenzung verbleibender Verpflichtungen. Für die jeweils vertretene Seite verhandeln wir Kaufpreisregelungen, Garantien, Freistellungen und Vollzugsbedingungen. Anteilskauf und Übertragung einzelner Vermögenswerte werden passend zum Vorhaben strukturiert; weitere Fachprüfungen und notwendige Zustimmungen stimmen wir ab.

M&A · Unternehmenskauf · Unternehmensverkauf · Share Deal · Asset Deal · Due Diligence

Gesellschafterkonflikte

Rechte klären. Handlungsfähigkeit erhalten.

Gesellschafter begleiten wir bei Streit über Informationen, Beschlüsse, Ausschüttungen, Ausschluss oder Abfindung. Für Gesellschaften stehen die Wirksamkeit ihrer Entscheidungen, die Fortführung des Betriebs und der Umgang mit geltend gemachten Ansprüchen im Vordergrund. Wir prüfen die jeweilige Rechtsposition, sichern relevante Unterlagen und vertreten Interessen in Verhandlungen und Verfahren. Ob eine Vereinbarung, ein geordneter Ausstieg oder gerichtlicher Rechtsschutz geeignet ist, hängt vom konkreten Konflikt und den Zielen des Mandats ab.

Gesellschafterstreit · Informationsrechte · Beschlussmängel · Ausschluss · Einziehung · Abfindung

Umwandlung und Restrukturierung

Veränderungen rechtlich vorbereiten und umsetzen.

Unternehmen begleiten wir bei Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und der Neuordnung von Beteiligungen. Gesellschafter beraten wir zu den Folgen für ihre Rechte und Beteiligungswerte; Organmitglieder zu Entscheidungs- und Umsetzungspflichten. Wir ordnen Verträge, Beschlüsse, Beteiligungsverfahren und Registerschritte zu einem abgestimmten Ablauf. In wirtschaftlich angespannten Situationen klären wir vorrangig dringende Pflichten und den Bedarf an ergänzender Expertise. Auch eine geordnete Auflösung und Liquidation beziehen wir ein, wenn sie dem Mandatsziel entspricht.

Umwandlung · Verschmelzung · Spaltung · Formwechsel · Restrukturierung · Liquidation

Unternehmensnachfolge und Ausstieg

Eigentum, Führung und Übergabe zusammen planen.

Übergebende Unternehmer beraten wir zu künftiger Einflussnahme, wirtschaftlicher Absicherung und verbleibenden Verpflichtungen. Nachfolger und übernehmende Gesellschafter begleiten wir bei Erwerbsbedingungen, Verantwortung und der Übernahme der Leitung. Für die Gesellschaft geht es zugleich um Kontinuität und funktionsfähige Entscheidungswege. Wir stimmen gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen mit erbrechtlichen und familiären Fragen ab und begleiten die schrittweise Übergabe ebenso wie einen vollständigen Ausstieg.

Unternehmensnachfolge · Familienunternehmen · Management-Nachfolge · Anteilsübertragung · Ausstieg

ZUSAMMENARBEIT

Vom Vorhaben zur
nächsten Entscheidung.

Ein abgestimmter Auftrag, klare Zuständigkeiten und ein nachvollziehbarer Zeitplan.

  1. Rolle und Ziel klären

    Wir besprechen Ihr Vorhaben, die Beteiligten und Ihre rechtliche Stellung. Vor der Mandatsübernahme klären wir, wer uns beauftragt, und prüfen mögliche Interessenkonflikte.

  2. Prüfung und Vorgehen abstimmen

    Wir bestimmen Prüfungsumfang, Unterlagen, Verantwortlichkeiten und Termine. Optionen, wesentliche Risiken und Vergütungsgrundlage werden vor der Beauftragung besprochen.

  3. Verhandeln und umsetzen

    Wir bearbeiten die vereinbarten Verträge, Beschlüsse oder Verfahren und begleiten die Umsetzung. Notarielle Schritte und weitere Fachbeiträge stimmen wir mit den Beteiligten im Rahmen des Mandats ab.

FRAGEN & ANTWORTEN

Eine erste
Orientierung.

Diese Antworten erläutern häufige Fragen zum deutschen Gesellschaftsrecht und zu Transaktionen. Rechtsform, Rolle und Vertragslage bestimmen die Einordnung im Einzelfall.

Rechtsinformationen: 31. Oktober 2026

Vertreten Sie die Gesellschaft oder einzelne Beteiligte?

Beides kann Gegenstand eines Mandats sein. Vor Beginn klären wir, wer uns beauftragt und wessen Interessen wir vertreten: etwa die Gesellschaft, ein Gesellschafter, ein Organmitglied oder eine Transaktionspartei. Diese Rollen sind nicht automatisch deckungsgleich. Mögliche Interessenkonflikte prüfen wir vor einer Mandatsübernahme; die weitere Beratung richtet sich nach dem vereinbarten Auftrag.

Was unterscheidet Share Deal und Asset Deal?

Beim Share Deal werden Anteile an einer Gesellschaft erworben. Beim Asset Deal werden bestimmte Vermögensgegenstände und Rechtspositionen des Unternehmens übertragen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an Vertragsgestaltung, Zustimmungen und Vollzug. Für Käufer und Verkäufer prüfen wir jeweils, welche Struktur zum Vorhaben passt und welche Verpflichtungen übernommen werden oder verbleiben.

Ist die Haftung einer GmbH auf ihr Stammkapital begrenzt?

Nein. Für Verbindlichkeiten der GmbH haftet grundsätzlich ihr gesamtes Gesellschaftsvermögen, nicht nur das Stammkapital. Davon zu unterscheiden ist eine mögliche persönliche Haftung von Gesellschaftern oder Geschäftsführern aus besonderen Gründen. Welche Risiken bestehen, hängt von der jeweiligen Rolle und dem konkreten Sachverhalt ab.

Muss die Übertragung von GmbH-Anteilen notariell erfolgen?

Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen erfordert einen notariell geschlossenen Vertrag. Auch die Vereinbarung, mit der eine Verpflichtung zur Abtretung begründet wird, unterliegt grundsätzlich dieser Form. Zusätzlich können gesellschaftsvertragliche Zustimmungserfordernisse bestehen. Wir prüfen und verhandeln die Regelungen für die jeweils vertretene Seite; die erforderliche notarielle Mitwirkung wird gesondert abgestimmt.

Endet mit der Abberufung auch der Geschäftsführer-Dienstvertrag?

Organstellung und Dienstvertrag sind grundsätzlich getrennt zu betrachten. Eine Abberufung beendet deshalb nicht ohne Weiteres auch die vertragliche Beziehung. Für die Gesellschaft und für den betroffenen Geschäftsführer sind unter anderem Kündigungsregelungen, vertragliche Verknüpfungen und mögliche Vergütungs- oder Entschädigungsansprüche zu prüfen.

Welche Informationen kann ein GmbH-Gesellschafter verlangen?

Das GmbHG sieht für jeden Gesellschafter ein Auskunfts- und Einsichtsrecht vor. Eine Verweigerung ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Wir begleiten Gesellschafter bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und beraten Gesellschaften beziehungsweise ihre Geschäftsführung zum Umgang mit entsprechenden Verlangen. Die jeweilige Rechtsposition und der konkrete Informationsbedarf sind dabei sorgfältig zu prüfen.

Wie werden Umfang und Kosten einer Transaktionsbegleitung festgelegt?

Wir vereinbaren, welche Aufgaben wir übernehmen: beispielsweise eine begrenzte Vertragsprüfung, eine rechtliche Due Diligence oder die Begleitung von Verhandlung und Vollzug. Dazu klären wir Zeitplan, Unterlagen, Ansprechpartner und Vergütungsgrundlage. Zusätzliche Prüfungen und die Einbindung weiterer Berater stimmen wir mit Ihnen ab. Eine erste Anfrage begründet noch keine Mandatsübernahme oder Fristenkontrolle.

KONTAKT

Ein Gespräch
ist ein Anfang.

04532 999 32 90info@mabel-law.de
Mabel Law · Rechtsanwältin Lena Kleene
Marie-Curie-Straße 2
22941 Bargteheide
Termine nach Vereinbarung

KANZLEINACHFOLGE

Erfahrung bewahren.
Perspektiven verbinden.

Sie denken über die Nachfolge Ihrer Kanzlei oder einen Anschluss an Mabel Law nach? Wir sprechen mit Ihnen über Mandantenbeziehungen, fachliche Schwerpunkte, die Perspektiven Ihres Teams und eine sorgfältig gestaltete Übergabe.

Vertrauliches Gespräch anfragen

PRESSE

Ihr direkter
Kontakt.

Für Presseanfragen an Mabel Law schreiben Sie uns bitte mit Ihrem Thema, dem Medium und Ihrem gewünschten Zeitrahmen.

Presseanfrage stellen

RECHTLICHE HINWEISE

Information und Beratung

Die Inhalte dieser Website dienen der ersten Orientierung. Eine individuelle rechtliche Prüfung erfolgt im persönlichen Austausch. Art und Umfang einer anwaltlichen Beauftragung werden gesondert abgestimmt.

Zeitkritische Anliegen

Bitte weisen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme auf laufende Fristen hin. Bei dringenden Anliegen erreichen Sie die Kanzlei telefonisch unter 04532 999 32 90.

BARRIEREFREIHEIT

Gut zugänglich.

Die Navigation und die Dialoge lassen sich mit der Tastatur bedienen. Mit der Escape-Taste schließen Sie geöffnete Dialoge. Die Darstellung lässt sich über die Zoomfunktion Ihres Browsers vergrößern.

Eine unabhängige Prüfung der vollständigen Barrierefreiheit liegt nicht vor. Wenn Sie eine Barriere bemerken, schreiben Sie uns bitte, welcher Inhalt oder welche Funktion betroffen ist.

Barriere melden

COOKIE-EINSTELLUNGEN

Ihre Privatsphäre.

Diese Fassung verwendet keine optionalen Cookies und bindet keine Statistik- oder Marketingdienste ein. Schriften und Grafiken werden direkt mit der Seite geladen.

Wenn Sie den höheren Kontrast aktivieren, wird ausschließlich diese Darstellungseinstellung lokal in Ihrem Browser gespeichert. Sie können sie unter „Barrierefreiheit“ jederzeit ändern.

MABEL LAW · SUCHE

Was suchen Sie?

DIREKT ZUM THEMA

MABEL LAW · LOGIN

Ihr persönlicher
Bereich.

Unterlagen und Kontakt für Ihre Zusammenarbeit mit Mabel Law.

Zugang auswählen

Mandantenbereich

Melden Sie sich an, um Ihren persönlichen Bereich zu öffnen.

Passwort vergessen oder Fragen zu Ihrem Zugang?

Kontaktieren Sie uns