MABEL LAW · ZUSAMMENARBEIT
Ihre Fragen.
Ein klarer Einstieg.
Antworten zum ersten Gespräch, zur Mandatierung, zu Zuständigkeiten und zur Zusammenarbeit mit Mabel Law.
ANTWORTEN ZUR ZUSAMMENARBEIT
Gut zu wissen.
Die Einzelheiten richten sich nach Ihrem Auftrag. Weitere Fragen besprechen wir persönlich.
Was ist kostenlos, und wie findet das Erstgespräch statt?
Die etwa 15-minütige Ersteinschätzung bei Mabel Law ist kostenlos und findet ausschließlich telefonisch statt. Das anschließende Erstgespräch zur vertieften Beratung kann nach Vereinbarung telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich stattfinden. Umfang und Vergütung besprechen wir vorab; das gilt auch für die Prüfung von Unterlagen und eine Vertretung. Mehr zur Abgrenzung und zu den Beratungskosten.
Muss ich wissen, welches Rechtsgebiet betroffen ist?
Nein. Beschreiben Sie das Anliegen, Ihre Rolle und Ihr Ziel. Wir ordnen die rechtlichen Fragen ein und berücksichtigen Verbindungen zu anderen Fachgebieten. Steuerrecht und Strafrecht gehören nicht zum Angebot.
Beauftrage ich die Kanzlei schon mit meiner Anfrage?
Eine bloße Kontakt- oder Terminanfrage bedeutet für sich allein keine Übernahme der Vertretung. Wir klären, ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird. Verlassen Sie sich bei laufenden Fristen nicht allein auf eine versandte Nachricht oder Eingangsbestätigung.
Wie gehe ich mit einer nahen Frist um?
Nennen Sie sofort das konkrete Datum und den Anlass, etwa eine zugestellte Klage, einen Bescheid oder eine Kündigung. Rufen Sie zusätzlich an. Entscheidend ist, ob eine rechtzeitige Bearbeitung ausdrücklich übernommen werden kann; die Anfrage selbst wahrt keine Frist.
Kann ich nur eine bestimmte Aufgabe beauftragen?
Ja, etwa eine Vertragsprüfung, die Gestaltung einer Klausel oder die Einordnung eines Anspruchs. Verhandlung, Schriftwechsel und gerichtliche Vertretung können davon getrennte Aufgaben sein. Den Umfang legen wir gemeinsam fest.
Wird bei einem Unternehmensmandat auch die Geschäftsführung persönlich vertreten?
Nicht automatisch. Auftraggeber kann die Gesellschaft sein; persönliche Interessen der Geschäftsführung, Gesellschafter oder Beschäftigten sind davon zu unterscheiden. Wir klären die Beteiligten, die Vertretungsbefugnis und mögliche Interessenkonflikte vorab.
Ist eine Zusammenarbeit ohne Besuch in der Kanzlei möglich?
Viele Beratungen und Abstimmungen können per Telefon oder Videokonferenz stattfinden. Dokumentenwege, notwendige Originale und persönliche oder gerichtliche Termine klären wir nach den Anforderungen des Mandats. Mehr zur digitalen Zusammenarbeit.
Übernimmt meine Versicherung alle Kosten?
Das lässt sich erst anhand Ihres Vertrags und der konkreten Deckungszusage beurteilen. Selbstbeteiligungen, Ausschlüsse oder nicht gedeckte Honoraranteile können verbleiben. Hinweise zur Rechtsschutzversicherung.
Was kann ich tun, wenn ich die Kosten nicht tragen kann?
Sprechen Sie das früh an. Beratungshilfe oder Prozess- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe können unter gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht kommen. Voraussetzungen, Grenzen und offizielle Anträge.
Können weitere Berater einbezogen werden?
Ja, soweit es für das Anliegen sinnvoll und rechtlich zulässig ist. Aufgaben, Informationsweitergabe, Beauftragung und Kosten stimmen wir ab. Bereits beauftragte Fachleute können dabei berücksichtigt werden. Externe Fachleute können sich hier vorstellen.
Kann Mabel Law ein laufendes Mandat übernehmen?
Wir prüfen das anhand der Beteiligten, bisherigen Unterlagen, Fristen und verfügbaren Bearbeitungszeit. Ein Übergang muss mit Blick auf die bisherige Vertretung, den Umfang der neuen Beauftragung und mögliche zusätzliche Kosten abgestimmt werden.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Beginnen wir mit
Ihrem Anliegen.
Ein Vorhaben, eine Entscheidung oder ein Konflikt: Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir klären die nächsten Schritte mit Ihnen.
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